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Die Kammer
Testimonial

Aktuelles

Einladung zu einem gemeinsamen Essen mit dem neuen Behördenleiter

Auf Bitte des Vorsitzenden des Schleswiger Vereins der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Herrn Holger Bruhn, finden Sie hier die Einladung zu einem gemeinsamen Essen mit dem neuen Behördenleiter, dem Herrn Generalstaatsanwalt Müller-Gabriel, am 14. Juni 2012, 18.00 Uhr, im Alten Fährhaus in Fahrdorf.

Weitere Informationen zu diesem Treffen erhalten Sie direkt beim Verein der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Mediationstag des Vereines Die Mediation M-V am 31.05.2012

Veranstaltung Mediationstag Mecklenburg-Vorpommern 2012
„Das Mediationsgesetz – Auswirkung auf die Praxis“
31. Mai 2012, 16.00 Uhr in Rostock

Beteiligung von Minderjährigen in rechtlichen Verfahren

Deutsches Institut für Menschenrechte sucht Interviewpartnerinnen und -partner für Studie im Auftrag der EU-Grundrechteagentur

Vortragsveranstaltung der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft e.V. (SHJG) am 21.05.2012 im Landeshaus, Kiel

„Das UN-Jugoslawientribunal – Erfahrungen eines deutschen Richters“

Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
Information der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Auswirkungen der Verschiebung des Starttermins für das Abrufverfahren der Arbeitgeber

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
In der Übergangszeit bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens gelten daher die Regelungen des § 52b Einkommensteuergesetz (EStG) in 2012 fort.

Vorbereitung auf das Notaramt wieder lohnenswert und aussichtsreich

Ein Blick auf die gegenwärtige Altersstruktur der schleswig-holsteinischen Notarinnen und Notare zeigt, dass in 10 Jahren in Schleswig-Holstein nahezu 50 % der amtierenden Notare allein kraft Gesetzes altersbedingt aus dem Amt ausscheiden. Bedenkt man hierbei zudem noch, dass nicht jede Notarin und jeder Notar das Amt bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 70 Jahren ausüben wird, so dürfte sich in den kommenden Jahren ein erheblicher Bedarf an neuen Notarstellen ergeben. Vor diesem Hintergrund sollte jede am Notaramt interessierte Kollegin bzw. jeder interessierte Kollege, der bislang wegen der bisherigen Aussichtslosigkeit aufgrund fehlender Bedarfsausschreibungen davon abgesehen hat, sich für ein Notaramt zu bewerben, diese Haltung noch einmal überdenken.
 
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